Damit Natur und Landschaft erhalten bleiben und somit Naturgenuss und Erholung für alle weiterhin erlebbar sind, beachten Sie bitte beim Befahren des Sees die folgenden rechtlichen Bestimmungen. Diese ergeben sich aus der Dümmer- und Steinhuder Meer-Verordnung (DStMVO) sowie aus den Verordnungen der einzelnen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete.
Herzlich willkommen im Landschaftsschutzgebiet "Feuchtgebiet internationaler Bedeutung Steinhuder Meer" und im "Europäischen Vogelschutzgebiet Steinhuder Meer". Das Steinhuder Meer ist mit seinen knapp 30 Quadratkilometer das größte Binnengewässer in Niedersachsen. Es ist ein Flachwassersee mit einer durchschnittlichen Wassertiefe von etwa 1,45 Meter. Die tiefste Stelle beträgt rund 2,90 Meter. Seine große Wasserfläche, sein naturnahes Ufer, das vielfach mit ausgedehnten Schwimmblatt-, Röhricht- und Schilfbeständen bewachsen ist sowie die flachen Sandbänke sind für sind für viele Wat- und Wasservögel ein wichtiges Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet. Gleichzeitig bietet das Steinhuder Meer zahlreichen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum. Diesen gilt es zu erhalten und zu schützen.
Das Steinhuder Meer dient zudem vielen Menschen als Erholungsraum. Beliebt sind neben Rad- und Wandertouren sowie Naturbeobachtungen rund um den See, besonders Freizeitaktivitäten wie Schwimmen, Segeln, Surfen, Stand-up-Paddeln und Kanufahren.
Das Befahren des Steinhuder Meeres ist nur vom 20. März bis 31. Oktober jeden Jahres erlaubt. Lediglich der mit roten Bojen gekennzeichnete Bereich der Surfeinsatzstelle Mardorf darf bis zum bis 15. November zum Surfen und Kite-Surfen befahren werden.
Kite-Surfen ist außerhalb der Surfeinsatzstelle Mardorf verboten.
Das Einsetzen und Anlegen von Booten ist nur in Häfen, an Stegen oder an Kran- und Slipanlagen sowie für Kanuten und Ruderer an den in der Karte gekennzeichneten Stellen gestattet.
Außerhalb von Hafenanlagen dürfen Boote und Surfbretter nicht im Uferbereich gelagert oder abgestellt werden.
Die in der Karte rot schraffierten Naturschutzgebiete dürfen nicht befahren oder betreten werden. Rote Bojen bilden die wasserseitige Grenze der Naturschutzgebiete.
Das Befahren von Röhrichten, Seggenbeständen und Schwimmblattgesellschaften, wie z.B. Seerosenfeldern, ist verboten.
Es ist nicht erlaubt, mutwillig Tiere zu beunruhigen oder zu fangen und Pflanzen zu entnehmen.
Nachts (d.h. eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang) ist das Befahren und Ankern untersagt.
Die mit roten Bojen gekennzeichneten Badestellen in Steinhude und Mardorf dürfen nicht befahren werden.
Die Surfeinsatzstelle in Mardorf darf ausschließlich zum Surfen und Kite-Surfen befahren werden. Dieser Bereich ist ebenfalls mit roten Bojen gekennzeichnet.
Das Heranfahren an die durch senkrechte Holzstangen gekennzeichneten Reusen-Standorte ist nicht zulässig. Zudem ist das Festmachen an Tonnen, Bojen, Stangen oder Beobachtungseinrichtungen nicht erlaubt.
Jede Person hat sich so zu verhalten, dass andere nicht geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden. Bitte vermeiden Sie ruhestörenden Lärm sowie das Beschädigen von Beobachtungseinrichtungen.