Steinhuder Meer

Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Dümmer und Steinhuder Meer

Badeinsel Steinhuder Meer

Ein "Regelwerk" mit Inhalten zu Benutzungsmöglichkeiten auf dem Steinhuder Meer und an den Ufern des größten Flachgewässers Norddeutschlands.

Mit der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Dümmer und Steinhuder Meer steht ein „Regelwerk“ mit Inhalten zu Benutzungsmöglichkeiten auf dem Steinhuder Meer und an den Ufern des größten Flachgewässers Norddeutschlands zur Verfügung.

Das Steinhuder Meer darf von jedermann zum Baden, zum Befahren mit Booten bis 7,60 m Länge und mit Elektromotoren bis 10 PS, zum Windsurfen, zum Befahren mit Eissegelyachten und zum Schlittschuhlaufen genutzt werden. Das Befahren des Steinhuder Meeres mit Fahrzeugen ist in der Zeit vom 01.11. bis zum 19.03. untersagt. Segel- und Kitesurfer dürfen ihren Sport darüber hinaus bis zum 15.11. in dem abgetonnten Surfbereich am Nordufer ausüben.
Darüber hinaus steht Ihnen das Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten der Region Hannover, und dort als persönlicher Ansprechpartner Frau Brodersen, Telefon 0511 616 21360, für Fragen zu folgenden Themen zur Verfügung:

  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz von Verbrennungsmotoren oder von Elektromotoren mit einer Leistungsstärke über 10 PS
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Winter- oder Nachtfahrverbot und zum Einsatz von überlangen Fahrzeugen
  • Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen auf dem Wasser (z.B. Sport- und Werbeveranstaltungen, Festliches Wochenende)
  • Entgegennahme von Anzeigen oder Erteilung von Genehmigungen für Regatten
  • Erteilung von Genehmigungen für Motorrettungsboote der örtlich tätigen Wasserrettungsorganisationen
  • Entgegennahme und Weitergabe der Dienstpläne der örtlich tätigen Wasserrettungsorganisationen
  • Erteilung von Genehmigungen zur entgeltlichen Überlassung von Fahrzeugen zur selbständigen Benutzung durch Publikum („Mietbootverleih")
  • Überwachung der Betriebssicherheit von Fahrgastschiffen, Auswanderern und Mietbooten
  • Überwachung der Kennzeichnungspflichten von Fahrzeugen
  • Durchführung von Zulassungsverfahren für Fahrgastschiffe und Auswanderer
  • Erteilung von Fahrerlaubnisscheinen zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung mit Fahrgastschiffen und/oder Auswanderern einschließlich Organisation und Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung
  • Überwachung der Tauglichkeit von Inhabern eines Fahrerlaubnisscheins zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung mit Fahrgastschiffen und/oder Auswanderern
  • Veranlassung des Auslegens, Einholens und Ersetzens von Bojen oder Bojenketten
  • Durchführung von Bußgeldverfahren
  • Erteilung von Auskünften zu Naturschutzgebieten, Badezonen, Surfgebieten sowie zum Nacht- und Winterfahrverbot
  • Erteilung von Auskünften zu Einsatz- und Anlegestellen für Segler und Surfer (Wind- und Kitesurfer)

Information zur Benutzung des Steinhuder Meeres

Folgende weiteren Dokumente stehen Ihnen als Informationsquellen für die Benutzung des Steinhuder Meeres zur Verfügung:

 

Ferner können Sie als Ansprechpartner für das Gewässer das Wasserschutzpolizeikommissariat Hannover unter der Telefonnummer 05 11 / 10 91 94 5 erreichen.

Weitere Ansprechpartner zu Steinhuder Meer Angelegenheiten sind bei der Region Hannover die untere Naturschutzbehörde (0511 / 616 22804), die Liegenschaftsverwaltung regionseigener Grundstücke (0511 / 616 22661) und die untere Wasserbehörde (0511 / 616 22735).

Bei Fragen zu Vertrags- und Pachtangelegenheiten mit dem Land Niedersachsen oder zu Liegenschaften der Region Hannover, zu Steg- und Liegeplätzen für Segler, zu Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes, zur Ordnung des Wasserhaushaltes, zu Fischerei- und Jagdangelegenheiten kann Ihnen das Team weitere Ansprechpartner bei der Region Hannover oder bei anderen Behörden nennen oder Sie wenden sich an das Domänenamt Hildesheim (05121 / 6970-188 bzw. 05121 / 6970-169).